§ 16 Abs 4 BetriebsO für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994 (Ausweis für Schülertransporte; rk Bestrafungen, Bindungswirkung hinsichtlich der zugrunde liegenden Tathandlungen)
VwGH 18.11.1998, 98/03/0288
Nach § 16 Abs 4 BO 1994 kommt es nicht auf Tathandlungen, sondern auf den Umstand der erfolgten Bestrafung an. Die Beh ist dabei an rk Bestrafungen insofern gebunden, als damit die Tatsache der Handlungen oder Unterlassungen, derentwegen die Bestrafung erfolgt, feststeht (sinngem VwGH 30.03.1991, 92/04/0270).