§ 17 Abs 1 FrG 1992 (Ausweisung, Bescheid, Bekämpfung, Rechtsschutzinteresse, keines nach Ausreise aus Bundesgebiet)
§ 54 FrG 1992 (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen fremden Staat, Bescheid, Bekämpfung, Rechtsschutzinteresse, keines nach Ausreise)