§ 4 Abs 5 ArBIG (ArbeitgeberInnen, Abwesenheit von Betriebsstätte, Vorsorgepflicht für Kontrollen)
§ 8 Abs 1 ArBIG (Vorlagepflicht der ArbeitgeberInnen, ua Arbeitszeitaufzeichnungen; unangemeldete Kontrolle, Einsichtgewährung, keine, Verletzung der Vorsorgepflicht)