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VwGH 16. 11. 1998, 96/17/0329 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2000/1655ZfV 2000, 686

§ 59 Abs 1 AVG (Bescheid, Spruch; Leistungsbescheid, Konkretisierung des Leistungsgebotes; Anordnung der OeNB zur Vorlage der „devisenwirtschaftlich erheblichen Bücher und Belege“ ausreichend)

§ 60 AVG (Bescheid, Begründung; keine Begründungspflicht, warum eine best Bank einer Auskunftsanordnung unterworfen wurde)

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