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VwGH 29. 6. 1999, 96/08/0020 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2000/1564ZfV 2000, 663

§ 27 Abs 4 AlVG idF vor BGBl 1995/297 (Begriff der allein stehenden Mutter; Meldung des Vaters an der gleichen Adresse nach den Vorschriften des Meldegesetzes)

VwGH 29.06.1999, 96/08/0020

Die bel Beh führte für ihre Auffassung, dass Andrea R an der Adresse der Bfin anzumelden gewesen wäre, im Wesentlichen die niederschriftl Angaben der Bfin vom 21. 4. 1995 sowie die Auskünfte der Nachbarn an der Wohnadresse der Bfin bzw des Kindesvaters ins Treffen. Daraus sei zu ersehen, dass sich Andreas R in der Zeit, in der er nicht seiner Arbeit nachgehe, bei der Bfin aufhalte. Auch der Hinweis, dass beabsichtigt sei, gemeinsam ein Haus zu bauen, weise auf eine dauerhafte Bindung hin.

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