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Die neue schweizerische Bundesverfassung - Entwicklung und SchwerpunkteBericht vom Vortrag des Präsidenten des Schweizer Ständerats Prof. René Rhinow vom 8. 11. 1999 (Parlament)*)*)Der Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel sprach auf Einladung der Österreichischen parlamentarischen Gesellschaft im Budgetsaal des Parlaments.

AbhandlungenGerhard StrejcekZfV 2000/1305ZfV 2000, 553 Heft 4 v. 6.9.2000

I. Entwicklung

Die neue schweizerische Bundesverfassung, die am 1. 1. 2000 in Kraft getreten ist, geht auf einen rund dreißigjährigen Reformprozess zurück. Es lassen sich drei Phasen unterscheiden. Ab 1966 begann eine Expertenphase, in welcher umfangreiche Studien zum Thema Verfassungsvergleich verfasst wurden und die insgesamt eine Fundgrube für Verfassungsrechtler darstellt. In einer zweiten Phase wurde ein Expertenkomitee von Bundesrat Furgler eingesetzt, welches den Verfassungsentwurf 1977 entwickelte. Dieser "Entwurf ‘77" war sehr modern, sah eine flexible Bundesstaatlichkeit und eine ebensolche Wirtschaftsverfassung vor und stieß insgesamt auf harsche Kritik. In den Jahren ‘77-‘87 ruhte der Reformprozess. Im Jahr 1987 beschloss das Parlament, dass die Bundesregierung eine nachgeführte Verfassung vorlegen sollte. Anfang der neunziger Jahre begann dieser Prozess eher träge, ehe sich im Jahr 1994 Herr Bundesrat Koller die Nachführung der Verfassung zu seinem persönlichen Anliegen machte. Dies bewirkte eine deutliche Dynamisierung. Im Jahr 1995 ging der erste Verfassungsentwurf in die Vernehmlassung. Im November 1996 kam es bereits zur Vorlage der Regierung an das Parlament. Diese Vorlage wurde in nur zwei Jahren intensiv be- und überarbeitet; im Jahr 1987 begann die Kommissionsarbeit in beiden Räten. Im Jahr 1998 die Plenarberatung im Nationalrat und im Ständerat gleichsam "übers Kreuz", indem die eine parlamentarische Körperschaft am Beginn des Entwurfs anfing und die andere am Ende. Im Dezember 1998 wurde die neue Bundesverfassung verabschiedet und am 18. April 1999 der Volksabstimmung (obligatorisches Referendum) unterzogen, welche eine Mehrheit für die Annahme der Verfassung ergab.

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