§ 38 Abs 2 Satz 2 Tir WWSG 1952 (Entscheidung über Bestand und Umfang von Nutzungsrechten auch außerhalb eines Regulierungs- oder Ablösungsverfahrens, Ermächtigung zur Erlassung eines Feststellungsbescheides; berechtigtes Interesse des Antragstellers erforderlich)
VwGH 25.03.1999, 98/07/0187