vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 29. 1. 1999, 95/19/1145 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2000/977ZfV 2000, 425

§ 6 Satzung der Versorgungseinrichtung der Tiroler RAK (Berufsunfähigkeitspension; körperliche oder geistige Gebrechen; Bluthochdruck; berufsbedingte Aufregungen; Gefahr somatischer Schädigungen)

VwGH 29.01.1999, 95/19/1145

Mit dem als Beschluss bezeichneten B des Kuratoriums der Versorgungseinrichtung der Tiroler RAK vom 24. 6. 1993 wurde der A des Bf auf Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension abgewiesen. Das Kuratorium folgte dabei insb dem Gutachten des von ihm bestellten Sachverständigen Primarius Dr W S, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, und gelangte zu dem Schluss, dass der Bf in der Lage sei, seinen Beruf als RA (wieder) auszuüben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!