§ 48 Abs 2 BauarbeiterschutzV (Sicherungen beim Ausheben ua von Künetten)
§ 48 Abs 7 BauarbeiterschutzV (Betreten von Künetten)
§ 9 Abs 4 VStG (verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit; keine Überlappung und mehrfache Betrauung für einen Verantwortungsbereich, sonst unwirksame Bestellung)