§ 2 Abs 1 AWG (Abfallbegriff)
§ 7 Abs 2 AWG (durch Verordnung angeordnete Maßnahmen, zB Pflicht zur Rücknahme; Maßnahmen können sich auch auf Sachen beziehen, die kein Abfall iSd § 2 Abs 1 sind)
§ 2 Abs 3 VerpackV 1996 (Verkaufsverpackungen; Eimer, in dem Marmeladen oder Konfitüren abgefüllt sind)