§ 43 Abs 2 BDG 1979 (außerdienstliches Verhalten, Wertung als Dienstpflichtverletzung, strenger Maßstab; private Waffenan- und verkäufe zu begünstigten Konditionen durch Gendarmeriebeamten)
§ 59 BDG 1979 (unzulässige Geschenkannahme, Gewährung von Rabatten an größeren Personenkreis)