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VfGH 13. 12. 1999, B 2781/97 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2000/1289ZfV 2000, 517

§ 81 Abs 2 WRG (nachträgliche Einbeziehung von benachbarten oder im Bereich des genossenschaftlichen Unternehmens befindlichen Liegenschaften auf Antrag Ihrer Eigentümer; gilt auch für freiwillige Genossenschaften; mögliche Unsachlichkeit, dass öffentliches Interesse die zwangsweise Einbeziehung von Liegenschaften in freiwillige Genossenschaften rechtfertigt, die Bildung einer Zwangsgenossenschaft für dasselbe öffentliche Interesse unzulässig ist)

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