§ 341 ff ASVG (Beziehungen der Sozialversicherungsträger zu den Ärzten; Gesamtverträge)
§ 344 ASVG (paritätische Schiedskommission, ua Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Einzelverträgen)
§ 345 ASVG (Landesberufungskommission, Zuständigkeit, ua Berufungsentscheidungen gegen Bescheide der paritätischen Schiedskommission bzw Devolutionsanträge; Pflicht zur vorfrageweisen Prüfung der Gültigkeit von Bestimmungen des Gesamtvertrages im Zuge der Feststellung des Inhaltes des Einzelvertrages)