§ 4 Abs 2 zweiter Satz idF BGBl I 1997/109 BG über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen BGBl 1974/463 (Prüfungsentschädigungen; aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil bestehende Prüfungen sind als eine Prüfung zu zählen, Diplomteilprüfungen, Gleichheitswidrigkeit)
VfGH 29.11.1999, G 159-164/99