Standesregeln der Ziviltechniker Pkt 4.2. (Unzulässigkeit der Heranziehung von Personen als Mitarbeiter, die während der Beschäftigung eine facheinschlägige Gewerbeberechtigung ausüben; Unsachlichkeit des Ausschlusses von besonders sachkundigen Personen von der Beschäftigung)
VfGH 14.12.1999, V 67/99