§ 33a Abs 1 UWG (Ankündigung eines Ausverkaufs, Begriff, ua Eindruck des Genötigtseins besonders schnell zu verkaufen, deshalb außerordentlich günstige Bedingungen oder Preise; Zeitungseinschaltung, Hinweis als ehemalige Lieferantin des Konsums auf 40000 Stück Teppichen sitzen geblieben zu sein, Ankündigung von „extrem günstigen Preisen (minus 80 %)“