§ 4 Abs 8 WRG (öffentliches Wassergut, Zulässigkeit der Eigentumsübertragung erst nach Erlassung eines Feststellungsbescheides)
VwGH 11.03.1999, 99/07/0027
Die in der Beschw vorgebrachte Verletzung des § 4 Abs 8 WRG kann die Beschw deswegen zu einem Erfolg nicht führen, weil die Bf damit nicht ihre, sondern fremde Rechte, näml solche geltend machen, deren Wahrung allein dem Verwalter des öff Wassergutes anvertraut ist. Eine Verletzung der den Bf ges eingeräumten subj-öff Rechte können sie mit dem dargestellten Vorbringen nicht aufzeigen. Abw.