§ 56 AVG (Bescheid, Begriff; vom Beschluss der Behörde abweichende Ausfertigung)
VwGH 20.01.1999, 98/12/0413
Die angef Erledigung weist ihrem äußeren Erscheinungsbild zufolge die erforderl Merkmale eines B auf (die Verstümmelung der Begr vermag daran nichts zu ändern). Die angef Erledigung wurde zwar infolge eines Beschl der bel Beh aus- und abgefertigt, stimmt aber infolge eines manipulativen Versehens nicht mit der beschlossenen Erledigung überein.