AVG § 73 Abs 2 (Devolutionsantrag, Unzulässigkeit, Bescheiderlassung durch unzuständige Behörde)
VwGH 22.04.1999, 98/07/0107, 0108 und 0109
Auch hier traf den LH zunächst die Pflicht zur E über die bei ihm anhängigen Berufungen gegen die Be der BH vom 26. 6. 1997, weil einer Erledigung der bei ihm eingelangten DevolutionsAe hinsichtl jener erstinst gestellten Begehren, über welche mit dem durch Berufung bekämpften B von der BH entschieden worden war, die mit Berufung bekämpften Be rechtl hindernd entgegenstanden. Die dem LH mit dem Zeitpunkt des Einlangens der DevolutionsAe bzgl der Ae der Bf vom 18. 12. 1996 erwachsene E-Pflicht über deren Zul, Berechtigung und die darin erhobenen Begehren fiel mit dem Zeitpunkt der Erlassung der über die Ae der Bf vom 18. 12. 1996 absprechenden Be der BH vom 26. 6. 1997 wieder weg und konnte so lange nicht wieder aufleben, als die mit Berufung bekämpften Be dem Rechtsbestand angehörten.