§ 38 AVG (Vorfragenbeurteilung; Überprüfung der Ermessensentscheidung; Aufenthaltsbewilligungsverfahren; Bestehen eines Unterhaltsanspruches; Gericht)
VwGH 12.03.1999, 97/19/0066
Gegen die Rechtmäßigkeit dieser ErmessensE bringt die Bfin in ihrer Beschw aber nur vor, die bel Beh habe nicht darauf Bedacht genommen, dass die Bfin wegen der Aussetzung des Verf und der dadurch längeren VerfDauer ihre Angehörigen und Bekannten in Deutschland und in der Türkei nicht mehr besuchen könne, da sie zwar ausreisen, aber mangels Aufenthaltsbew nicht mehr nach Österreich einreisen könne. Mit dieser Argumentation vermag sie aber ebensowenig eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen B darzutun wie mit den Ausführungen hinsichtl der von der Beh nicht oder unzureichend vorgenommenen Berücksichtigung ihrer familiären Beziehungen und persönl Verhältnisse. Es ist näml nicht notwendigerweise davon auszugehen, dass die AufenthaltsBeh die strittige - in der Regel von Beweiserhebungen abhängige - Frage des Bestehens eines Unterhaltsanspruches der Bfin gegen ihren Ehemann schneller zu lösen vermöchte als die hierauf spezialisierten Gerichte.