§ 51c VStG (UVS, Entscheidung durch Einzelmitglied, wenn keine primäre Freiheitsstrafe und keine Geldstrafe über 10.000 S verhängt wurde; Zusammenfassung mehrerer Strafbescheide mit Strafen jeweils unter 10.000 S in einer Bescheidausfertigung)
VwGH 08.09.1998, 95/03/0185