§ 26 Abs 2 VwGG (Bescheidbeschwerde, Prozessvoraussetzung Bescheid; Beschwerde gegen einen gegenüber anderer Partei erlassenen Bescheid vor Zustellung an den Beschwerdeführer, Anwendung nur in Mehrparteienverfahren wie im Anlagenrecht, nicht bei Bescheid, der keine Wirkung gegenüber Bf entfaltet; Abspruch über Berufung der Zweitbf gegen verwaltungspolizeilichen Auftrag, Nennung der Zweitbf in Zustellverfügung; keine Beschwerdelegitimation der Erstbf)