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VwGH 21. 4. 1999, 98/01/0563 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2000/1169ZfV 2000, 489

Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde; keine Säumnis der Behörde ab Verfahrenseinstellung)

§ 27 Abs 1 VwGG idF vor BGBl I 1998/158 (Säumnisbeschwerde, 6-monatige Frist, sofern Behörde nicht in der Sache entschieden hat)

§ 30 Abs 1 AsylG 1997 (Einstellung des Asylverfahrens, wenn Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes wegen Abwesenheit des Asylwerbers unmöglich ist; formlose Einstellung, Aktenvermerk ausreichend; keine Verständigungspflicht gegenüber Vertreter des Asylwerbers; keine Säumnis der Behörde ab Verfahrenseinstellung)

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