§ 58 Abs 1 StVO (Lenker von Fahrzeugen, Notwendige geistige und körperliche Verfassung; Übermüdung, Schluss auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit nur nach eingehenden - allenfalls gutächterlich gestützten - Feststellungen)
VwGH 16.04.1999, 97/02/0511