§ 7 Abs 1 erster Satz StVO (Rechtsfahrgebot)
§ 97 Abs 5 StVO (Aufforderung zum Anhalten durch deutlich sichtbare Zeichen)
§ 51c VStG (UVS, Entscheidung durch Einzelmitglied, wenn keine primäre Freiheitsstrafe und keine Geldstrafe über 10.000 S verhängt wurde; Zusammenfassung mehrerer Strafbescheide mit Strafen jeweils unter 10.000 S in einer Bescheidausfertigung)