§ 5 NÖ KAG 1974 (Bewilligung zur Errichtung von Krankenanstalten, Bedarf, Relevanz des Könnens und Wollens, nicht des Dürfens der Erbringung der Leistung durch im Einzugsgebiet niedergelassener Ärzte)
VwGH 27.05.1999, 98/11/0261
Die Abw des A des Bf auf Bew der Errichtung und des Betriebes eines selbst Ambulatoriums erfolgte im Hinblick darauf, dass die vom Bf „geplanten Leistungen von den umliegenden KA bzw von den niedergelassenen prakt Ärzten bzw Fachärzten angeboten werden“. Die Annahme gründet sich auf ein ErmittlungsVerf, in dem zahlreiche Stellungnahmen eingeholt worden waren.