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VwGH 27. 5. 1999, 99/02/0126 (GRUNDVERKEHRSRECHT)

JudikaturGRUNDVERKEHRSRECHTZfV 2000/1099ZfV 2000, 469

§ 17 Abs 1 Vlbg GVG (grundverkehrsbehördliche Genehmigung, schriftlicher Antrag, Inhaltserfordernisse, ua Urkunde aus welcher sich Rechtsgrund des Rechtserwerbers ergibt)

§ 17 Abs 2 Vlbg GVG (Rechtsgrund Vertrag, Antragsfrist drei Monate)

§ 25 Abs 2 Vlbg GVG (Genehmigungsansuchen mehr als zwei Jahre nach Fristablauf gemäß § 17 Abs 2 , rückwirkende Rechtsunwirksamkeit des Rechtsgeschäftes, weitere grundverkehrsbehördliche Prüfung, keine)

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