§ 28 Abs 1 Z 2 Gewo 1994 (Nachsicht von den Voraussetzungen für die Ausübung von Gewerben, Befähigungsnachweis, hinreichende tatsächliche Befähigung, Prüfungsumfang; Sachverständigengutachten)
VwGH 14.04.1999, 99/04/0005
Ob im Einzelfall eine solche hinreichende tatsächl Befähigung des Nachsichtswerbers vorliegt, wird die GewerbeBeh in der Regel erst dann rechtsirrtumsfrei beurteilen können, wenn sie das ErmittlungsVerf so gestaltet hat, dass sie aufgrund des Ergebnisses dieses Verf in der Lage ist, zu beurteilen, welche Leistungen im Rahmen des vom Nachsichtswerber angestrebten Gewerbes in der Regel zu erbringen sind, welche Tätigkeiten beherrscht werden müssen, um solche Leistungen zufriedenstellend zu verrichten und auf welche Weise der Nachsichtswerber die von ihm behaupteten Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat.