§ 77 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigung, Bedachtnahme auf Belange des Arbeitnehmerschutzes, Auflagenvorschreibung nur zum Schutz des Lebens und
der Gesundheit der Arbeitnehmer; Gestaltung von Kassenarbeitsplätzen)
VwGH 14.04.1999, 98/04/0243, ErsatzB nach 26.05.1998 98/04/0012 = ZfVB 1999/1391