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VwGH 14. 4. 1999, 98/04/0191 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2000/1088ZfV 2000, 465

§ 81 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Änderung, Genehmigungspflicht, Interessensschutz; Verfahrensgegenstand nur Änderung soweit nicht interessensbeeinträchtigende Emissionsänderung der Altanlage zu befürchten ist; Lärmimmissionen, Vorschreibung einer Schallschutzmauer, Bedachtnahme auf baurechtliche Vorschriften, keine; Zweckmäßigkeits-/Notwendigkeitsprüfung unter Gesichtspunkt innerbetrieblicher Erfordernisse, keine; Prüfung allenfalls entgegenstehender privatrechtlicher Rechtsverhältnisse, keine)

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