§ 33 Abs 1 FrG 1997 (Ausweisung)
§ 37 Abs 1 FrG 1997 (Eingriff in Privat- und Familienleben, Interessensabwägung, öffentliches Interesse an geordnetem Fremdenwesen; langjähriger Aufenthalt in Österreich, Beziehung zu Verlobter, Zusammenleben mit Schwester; unrechtmäßiger Verbleib in Österreich trotz rechtskräftiger Abweisung des Verlängerungsantrages und Bestrafung wegen unerlaubtem Aufenthalt)