AsylG 1997 (Drittstaatsicherheit; ua Pflicht zur Auseinandersetzung mit der Aufenthaltsberechtigung des Asylwerbers im Drittstaat während des Asylverfahrens; Ungarn)
§ 10 Abs 1 AsylG 1997 (Asylerstreckungsantrag von Angehörigen, Zuwarten mit Entscheidung über Erstreckung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens über den Hauptantrag)