§ 15 FrG 1992 (rechtmäßiger Aufenthalt)
§ 82 Abs 1 Z 4 FrG 1992 (unbefugter Aufenthalt, unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet, Verwaltungsübertretung; keine, während laufenden aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Aufenthaltsbewilligungsverfahrens, spätere Aufhebung des abweisenden Aufenthaltsbewilligungsbescheides durch VwGH)