§ 17 Abs 1 FrG (Ausweisung)
§ 19 FrG (Beeinträchtigung des Privat- und Familienlebens, Interessensabwägung; persönliche und berufliche Integration, 16monatiger unrechtmäßiger Aufenthalt, Aufenthalt aufgrund - abgewiesenen - Asylantrages, höherwertiges Interesse an geordnetem Fremdenwesen)