§ 37 Abs 1 FrG 1992 (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung, Verfolgung; Begriff, Fehler einer funktionierenden Ordnungsmacht, Verfolgung einer Bevölkerungsgruppe durch eine andere)
§ 54 FrG 1992 (Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat)