§ 5 Abs 1 AufG (Sicherung des Lebensunterhaltes; kein Ermessen)
VwGH 12.02.1999, 95/21/0765
Bei der Prüfung der Frage, ob der Unterhalt eines Fremden iSd § 5 Abs 1 AufG gesichert ist, steht der Beh kein Ermessensspielraum zu. Sie hat diese Frage vielmehr in rechtl Gebundenheit zu beurteilen. Abw.