§ 12 Abs 4 Sbg GdBedienstetenG (Disziplinarkommission, Senate, Zusammensetzung; keine inhaltliche Derogation des § 101 Abs 4 BDG , Möglichkeit zur Bestellung ausreichender Ersatzmitglieder)
§ 101 Abs 4 BDG (Disziplinarsenate, Zusammensetzung)
§ 124 Abs 3 BDG (Verhandlungsbeschluss, Bekanntgabe des Senates und der Ersatzmitglieder, Ablehnungsrecht; Aufnahme neuer Mitglieder oder Ersatzmitglieder, Mitteilungspflicht)