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VfGH 30. 9. 1999, G 44-46/99 (VERGABEWESEN)

JudikaturVERGABEWESENZfV 2000/918ZfV 2000, 355

§ 6 Abs 1 Z 1 BundesvergabeG 1993 (persönlicher Geltungsbereich, Vergaben durch den Bund)

§ 78 Abs 1 BundesvergabeG 1993 (Bundes-Vergabekontrollkommission und Bundesvergabeamt; keine Aufhebung oder Abänderung ihrer Bescheide im Verwaltungsweg)

§ 78 Abs 2 BundesvergabeG 1993 (Verfassungsbestimmung; Ausübung ihrer Zuständigkeiten in erster und letzter Instanz)

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