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VwGH 24. 3. 1999, 98/11/0063 (ZIVILDIENST)

JudikaturZIVILDIENSTZfV 2000/884ZfV 2000, 346

§ 76a Abs 1 ZDG (Zivildiensterklärung; Wehrpflichtige, die für tauglich befunden wurden und deren Tauglichkeit bei Erklärungsabgabe noch fortbesteht; Möglichkeit der Abgabe der Zivildiensterklärung innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf von fünf Jahren ab Abschluss des Stellungsverfahrens)

§ 76 Abs 2 ZDG (ebenso, Verständigung der Wehrpflichtigen vom BMLV von der neuerlichen Möglichkeit der Abgabe der Zivildiensterklärung)

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