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VwGH 3. 9. 1998, 97/06/0023 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2000/843ZfV 2000, 335

§ 71 Abs 3 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; gleichzeitige Nachholung der versäumten Handlung; Einbringung des Antrages daher bei der Behörde, bei der die Handlung vorzunehmen war; Vorstellung, Versäumung der Einbringungsfrist; Einbringung des Wiedereinsetzungsantrages beim Gemeindeamt, wenn Vorstellung beim Gemeindeamt einzubringen; Einbringungsbehörde und zur Entscheidung zuständige Behörde fallen auseinander)

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