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VwGH 11. 5. 1998, 96/10/0137 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2000/833ZfV 2000, 333

§ 52 AVG (Sachverständigenbeweis; Befund und Gutachten, formale Trennung nicht erforderlich)

VwGH 11.05.1998, 96/10/0137

Einer förml Gliederung des SV-GA in Befund und Schlussfolgerung bedarf es nicht; entscheidend ist vielmehr, dass zum Ausdruck kommt, aufgrund welcher Tatsachen der SV zu seinen Schlussfolgerungen gelangt ist.

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