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VwGH 18. 2. 1999, 97/07/0184 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2000/786ZfV 2000, 323

Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Legitimation, Möglichkeit einer subjektiven Rechtsverletzung; Organpartei)

VwGH 18.02.1999, 97/07/0184

Der bel Beh ist im Verf vor den UVS gem § 67c Abs 5 AVG Parteistellung eingeräumt. Die Begr einer Parteistellung durch G vermittelt aber nicht ohne weiteres die BeschwLegitimation vor dem VwGH, vielmehr kommt es gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG darauf an, ob die Partei, hier die Organpartei, durch den B in einem subj öff Recht verletzt sein kann (vgl VwGH 28.02.1996, 95/07/0098, und 14.12.1995, 95/07/0123). Die im § 67c Abs 5 AVG der bel Beh eingeräumte Parteistellung räumt nur die einer Organpartei zukommenden subj öff VerfRechte ein. Subj öff Rechte des mat Rechtes könnten dem Bf (Bgmst der Gd M) nur aufgrund einer Regelung des MaterienG-Gebers zustehen. Das im BeschwPunkt geltend gemachte Recht, die im Rahmen unmb Befehls- und Zwangsgewalt angeordneten Maßnahmen nicht für rechtswidrig zu erklären, gewährt dem Bf als Organpartei des VerwVerf aber keine BeschwLegitimation zur Erhebung einer Beschw gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (vgl VwGH 08.02.1995, VwSlg 14.217/A). Zurückw.

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