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VwGH 23. 3. 1999, 97/02/0344 (VERANSTALTUNGSWESEN)

JudikaturVERANSTALTUNGSWESENZfV 2000/769ZfV 2000, 319

§ 15 Abs 3 Wr VeranstaltungsG 1971 (Münzgewinnspielapparate, Konzessionsverleihung, 150 m Zone, Jugendschutz; „Gehweg“, Streckenmessung ohne Umweg)

VwGH 23.03.1999, 97/02/0344

Es entspricht der erkennbaren Absicht des G-Geb, wenn er die in § 15 Wr VeranstaltungsG 1971 genannten Veranstaltungsstätten aus Gründen des Jugendschutzes nicht in einer näheren Entfernung als 150 m Gehweg von den jeweiligen Ein- und Ausgängen liegen dürfen. Die Messung hat so zu erfolgen, dass eine Strecke ohne Umweg zugrunde zu legen ist.

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