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VwGH 3. 3. 1999, 97/04/0163 (STANDESBEZEICHNUNG)

JudikaturSTANDESBEZEICHNUNGZfV 2000/749ZfV 2000, 314

§ 4 Abs 1 Z 1 IngG (Standesbezeichnung „Ingenieur“, Führung, Berechtigung, Voraussetzungen, ua Reifeprüfung nach Lehrplan inländischer höherer technischer Lehranstalt)

§ 4 Abs 1 Z 4 IngG (ebenso; gleichwertige fachliche und allgemeine Kenntnisse, Gleichwertigkeit nur gegenüber einer in Verordnung nach § 10 aufgenommene höhere technische Lehranstalt; hier keine)

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