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VwGH 11. 5. 1998, 98/10/0040 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 2000/739ZfV 2000, 307

§ 5 Abs 1 lit b Krnt NSchG 1986 (Geländeveränderungen, Bewilligungspflicht)

§ 8 Krnt NSchG 1986 (Verbot von gefährdenden Maßnahmen in Moor- und Sumpfflächen)

§ 19 Abs 3 Krnt NSchG 1986 (Verbot des Zerstörens oder Veränderns des Lebensraumes vollkommen geschützter Tiere)

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