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VwGH 16. 2. 1999, 98/02/0405 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2000/710ZfV 2000, 299

§ 103 Abs 2 KFG (Lenkeranfrage, Auskunft, Bekanntgabe von Namen und Anschrift, Anschluss eines Mietwagenvertrages mit anderer Adresse, undeutliche Auskunft, keine)

VwGH 16.02.1999, 98/02/0405

Die Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers wurde vom Bf so beantwortet, dass die Antwort unter Einschluss des vorgedruckten Textes wie folgt lautet:

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