§ 29 Abs 1 ApG (Bewilligung einer ärztlichen Hausapotheke; Zweitordinationssitz)
VwGH 11.05.1998, 98/10/0036
Die Bew einer ärztl Hausapotheke darf bei 2 Berufssitzen iSd ÄrzteG nur für den Berufssitz erfolgen, an dem das Übergewicht ärztlicher Tätigkeit entfaltet wird. Die verbindl festgesetzten Ordinationszeiten können ein taugl Indiz hiefür bilden, solange sich nicht sachverhaltsbezogen ergibt, dass die Ordinationszeiten willkürl und nicht der Zahl der behandelten Patienten entsprechend gewählt worden sind. Auf die Patientenzahl kommt es letzten Endes jedoch an (VwGH 03.07.1990, Slg 13.248/A; 26.06.1995, 91/10/0169).