Welche Mängel eines schriftlichen Anbringens sind verbesserungsfähig?Zur Auslegung des § 13 Abs 3 AVG idF der Nov BGBl I 1998/158*)*)Dieser Beitrag beruht auf einem Vortrag vom 21. Oktober 1999 im Rahmen des Seminars über "Aktuelle Probleme des öffentlichen Rechts" veranstaltet von o.Univ.-Prof. Dr. Heinz Peter Rill und Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek an der Wirtschaftsuniversität Wien. Für die Durchsicht des Manuskripts und für kritische Hinweise danke ich Herrn Senatspräsidenten des VwGH Dr. Herbert Zeizinger.
AbhandlungenHans-Paul FussZfV 2000/522ZfV 2000, 225 Heft 2 v. 3.5.2000