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VwGH 29. 10. 1998, 96/07/0112 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2000/90ZfV 2000, 60

§ 2 Abs 2 Z 1 Sbg GSLG 1970 (Einräumung eines Bringungsrechtes, erhebliche Beeinträchtigung der zwecmäßigen Bewirtschaftung durch keine oder nur unzulängliche Bringungsmöglichkeit; Bringungsnotstand)

VwGH 29.10.1998, 96/07/0112

2. Die Begr des angef B ist in sich nicht schlüssig, weil die bel Beh (OAS) zwar einerseits insb bei Nässe in best Fällen eine Bringung in Form des Fahrtrechtes über die bewilligte Trasse für notwendig hält, andererseits aber selbst auch eine Bringung nach oben je „nach Zweckmäßigkeits- und Sicherheitsüberlegungen“ - offenbar insb bei trockenen Witterungsverhältnissen - für mögl hält. Damit wird aber das Vorliegen eines Bringungsnotstandes - worauf auch der Bf hinweist - erhebl relativiert, sodass die Notwendigkeit des von der bel Beh eingeräumten Fahrtrechtes über die Grundstücke des Bf im eingeräumten Umfang nicht schlüssig erscheint. Soweit die bel Beh die Auffassung vertritt, dass zu den sachverständigen Schlussfolgerungen ihrer Mitglieder Parteiengehör nicht zu gewähren wäre, weil dies ein Akt der Beweiswürdigung sei, ist ihr zu erwidern, dass diese Schlussfolgerungen nicht zur Beweiswürdigung, sondern zur Beweisaufnahme zählen. Zu den fachkundigen Schlussfolgerungen eines Sachverständigen ist aber Parteiengehör auch dann zu gewähren, wenn dieser SV der entscheidenden Beh als Mitglied angehört. Aufhebung wegen Verletzung von VerfVorschriften.

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