§ 14 Abs 4 Vlbg RPG (Mischgebiete; Wohngebäude und sonstige Gebäude und Anlagen, die das Wohnen nicht wesentlich stören; Berücksichtigung konkreter Maßnahmen zur Emissionsreduktion nach Abs 8; keine ausschließliche Beurteilung der Betriebstype)
§ 14 Abs 4 Vlbg RPG (Mischgebiete; Wohngebäude und sonstige Gebäude und Anlagen, die das Wohnen nicht wesentlich stören; Berücksichtigung konkreter Maßnahmen zur Emissionsreduktion nach Abs 8; keine ausschließliche Beurteilung der Betriebstype)